Einzelabnahme nach §19/21 – so behalten Ihre Fahrzeuge eine gültige Betriebserlaubnis
Worum es auf dieser Seite geht:

Einzelabnahmen nach §19 und §21 StVZO sind längst nicht mehr nur für Sonder- oder Importfahrzeuge relevant. Umbauten, Eigenbauten und neue Fahrzeugkonzepte machen sie in vielen Situationen unverzichtbar.
Deshalb bieten wir Ihnen z. B. Abgasgutachten nach Tuning bzw. weitere Einzelabnahmen für eine Vielzahl von Fahrzeugtypen und Umbauprojekten an. Rechtssicherheit, Sicherheit im Straßenverkehr und Versicherungsschutz wird somit gewährleistet.
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
Messung der Abgasemissionen
Leistungsmessung
Elektrische Energie & Reichweite
Was versteht man unter Einzelabnahme?
Eine Einzelabnahme nach §19 und §21 StVZO ist eine spezielle Fahrzeugprüfung in Deutschland, die erforderlich ist, wenn ein Fahrzeug nicht über eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügt. Sie kommt insbesondere bei Umbauten, Eigenbauten, Importfahrzeugen oder besonderen Fahrzeugtypen zum Einsatz.
Eine Einzelabnahme stellt sicher, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht und auf öffentlichen Straßen zugelassen werden kann. Dabei werden sowohl technische als auch sicherheitsrelevante Anforderungen überprüft.
Warum eine Einzelabnahme wichtig ist
Werden Änderungen am Fahrzeug durchgeführt, die:
eine mögliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern darstellen,
die Fahrzeugart verändern oder
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern,
und nicht per Einzelabnahme genehmigt werden, erlischt die Betriebserlaubnis.
Konsequenzen bei fehlender Einzelabnahme:
Verlust des Versicherungsschutzes – im Falle eines Unfalls kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern, unabhängig von der Schuldfrage
Bußgelder und Fahrverbote bei Verstößen gegen die StVZO
Risiko, dass das Fahrzeug nicht legal am Straßenverkehr teilnehmen darf
Häufige Anwendungsfälle einer Einzelabnahme
Die Einzelabnahme wird besonders häufig für folgende Fälle durchgeführt:
Umbauten an PKWs und Motorrädern
Tieferlegung, Sportfahrwerke, Spoiler, Felgenänderungen
Leistungssteigerungen, Motormodifikationen, Auspuffanlagen
Eigenbauten oder Sonderfahrzeuge: selbstgebaute Fahrzeuge, Freizeit- oder Rennfahrzeuge
Einbau neuer oder modifizierter Bauteile
Bremsanlagen
Beleuchtungssysteme
Spurverbreiterungen
Anbauteile
Umrüstung auf alternative Antriebe
Elektroantrieb
Hybridantrieb
andere alternative Kraftstoffe
Importfahrzeuge ohne EU-Zulassung: Fahrzeuge aus Drittstaaten, die in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen werden sollen
Was wir messen
Wir prüfen Fahrzeuge nach allen relevanten Vorschriften – sowohl nach älteren Normen als auch nach den aktuell gültigen Verordnungen.
So stellen wir sicher, dass jedes Fahrzeug gemäß seinem Baujahr und seiner Fahrzeugklasse korrekt bewertet wird. Dazu gehören unter anderem:
- Aktuelle EU-Vorschriften (bis Euro7)
- UN-Vorschriften (WLTP– und WMTC-Prüfverfahren)
- Deutsche StVZO (§19, §21)
Die Anforderungen der verschiedenen Verordnungen können wir dabei für ein breites Feld unterschiedlichster Fahrzeugarten erfüllen. Dazu zählen unter anderem:
- Motorräder, Dreiräder, Quads (Fahrzeugklasse L)
- PKWs (Fahrzeugklasse M, M1)
- Wohnmobile (Fahrzeugklasse M1,N1)
- Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklasse N1)