Einzelabnahme nach §19/21 – so behalten Ihre Fahrzeuge eine gültige Betriebserlaubnis

Worum es auf dieser Seite geht:

Abgassystem: Endschalldämpfer eines Fahrzeugs

Einzelabnahmen nach §19 und §21 StVZO sind längst nicht mehr nur für Sonder- oder Importfahrzeuge relevant. Umbauten, Eigenbauten und neue Fahrzeugkonzepte machen sie in vielen Situationen unverzichtbar. 

Deshalb bieten wir Ihnen z. B. Abgasgutachten nach Tuning bzw. weitere Einzelabnahmen für eine Vielzahl von Fahrzeugtypen und Umbauprojekten an. Rechtssicherheit, Sicherheit im Straßenverkehr und Versicherungsschutz wird somit gewährleistet. 

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

Messung der Abgasemissionen

Gezielte Überprüfung von Motor, Abgasnachbehandlung und Antriebssystem

Leistungsmessung

Präzise Leistungsermittlungen für Sicherheit und Konformität

Elektrische Energie & Reichweite

Stromverbrauch und Reichweite von Elektro- und Hybridfahrzeugen

Was versteht man unter Einzelabnahme?

Eine Einzelabnahme nach §19 und §21 StVZO ist eine spezielle Fahrzeugprüfung in Deutschland, die erforderlich ist, wenn ein Fahrzeug nicht über eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügt. Sie kommt insbesondere bei Umbauten, Eigenbauten, Importfahrzeugen oder besonderen Fahrzeugtypen zum Einsatz.

Eine Einzelabnahme stellt sicher, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht und auf öffentlichen Straßen zugelassen werden kann. Dabei werden sowohl technische als auch sicherheitsrelevante Anforderungen überprüft.

Warum eine Einzelabnahme wichtig ist

Werden Änderungen am Fahrzeug durchgeführt, die:

  • eine mögliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern darstellen,

  • die Fahrzeugart verändern oder

  • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern,

und nicht per Einzelabnahme genehmigt werden, erlischt die Betriebserlaubnis.

Konsequenzen bei fehlender Einzelabnahme:

  • Verlust des Versicherungsschutzes – im Falle eines Unfalls kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern, unabhängig von der Schuldfrage

  • Bußgelder und Fahrverbote bei Verstößen gegen die StVZO

  • Risiko, dass das Fahrzeug nicht legal am Straßenverkehr teilnehmen darf

Häufige Anwendungsfälle einer Einzelabnahme

Die Einzelabnahme wird besonders häufig für folgende Fälle durchgeführt:

  • Umbauten an PKWs und Motorrädern

      • Tieferlegung, Sportfahrwerke, Spoiler, Felgenänderungen

      • Leistungssteigerungen, Motormodifikationen, Auspuffanlagen

  • Eigenbauten oder Sonderfahrzeuge: selbstgebaute Fahrzeuge, Freizeit- oder Rennfahrzeuge

  • Einbau neuer oder modifizierter Bauteile

      • Bremsanlagen

      • Beleuchtungssysteme

      • Spurverbreiterungen

      • Anbauteile

  • Umrüstung auf alternative Antriebe

      • Elektroantrieb

      • Hybridantrieb

      • andere alternative Kraftstoffe

  • Importfahrzeuge ohne EU-Zulassung: Fahrzeuge aus Drittstaaten, die in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen werden sollen

Was wir messen

Wir prüfen Fahrzeuge nach allen relevanten Vorschriften – sowohl nach älteren Normen als auch nach den aktuell gültigen Verordnungen.

So stellen wir sicher, dass jedes Fahrzeug gemäß seinem Baujahr und seiner Fahrzeugklasse korrekt bewertet wird. Dazu gehören unter anderem:

Die Anforderungen der verschiedenen Verordnungen können wir dabei für ein breites Feld unterschiedlichster Fahrzeugarten erfüllen. Dazu zählen unter anderem:

Nach oben scrollen